Einordnung
Grundlagen: Beihilfe & PKV für Beamte
Beamte sind grundsätzlich nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig – ihr Absicherungssystem funktioniert anders.
Als Beamter erhalten Sie keinen Zuschuss zu einer Krankenversicherung, sondern Beihilfe: eine Krankenfürsorgeleistung Ihres Dienstherrn, die einen prozentualen Anteil Ihrer tatsächlichen, nachgewiesenen Krankheitskosten erstattet – nach Einreichung von Rechnungen, nicht automatisch wie ein Versicherungsbeitrag. Die Beihilfe selbst ist keine Versicherung. Den Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmt, sichern Sie über eine private Restkostenversicherung ab, die exakt auf Ihren individuellen Bemessungssatz zugeschnitten ist.
Die zentrale Kennzahl
Der Bemessungssatz
Wie viel Prozent Ihrer Krankheitskosten der Dienstherr übernimmt – und wie viel Ihre PKV absichern muss.
Der Bemessungssatz bestimmt, welchen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen Ihr Dienstherr übernimmt. Er hängt von Ihrem Status und Ihrer familiären Situation ab und kann sich im Laufe der Laufbahn mehrfach ändern.
| Personengruppe | Bemessungssatz Beihilfe | PKV-Restkostenanteil |
|---|---|---|
| Aktive Beamte, ledig oder mit bis zu 1 Kind | 50 % | 50 % |
| Aktive Beamte mit 2 oder mehr Kindern | 70 % | 30 % |
| Pensionierte Beamte | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähiger Ehe-/Lebenspartner* | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | 20 % |
*Nur solange das eigene Einkommen des Partners eine landesspezifische Grenze nicht überschreitet, meist zwischen 20.000 € und rund 22.600 € jährlich (Stand 2026).
Passgenau statt pauschal
Die Restkostenversicherung
Ein beihilfekonformer Tarif deckt exakt die Lücke, die die Beihilfe offenlässt.
Weil nur ein Teil Ihrer Kosten privat abzusichern ist, fällt der Beitrag einer Restkostenversicherung deutlich niedriger aus als eine PKV-Vollversicherung für Angestellte oder Selbstständige. Der Tarif wird passgenau auf Ihren Bemessungssatz abgestimmt: Bei 50 % Beihilfe versichern Sie die restlichen 50 %, bei 70 % entsprechend nur noch 30 %.
Typische Beihilfelücken, die den Tarif oft übersteigen
- Deckelungen bei Zahnersatz – z. B. teils nur 60 % Erstattung auf Material- und Laborkosten trotz höherem persönlichem Bemessungssatz
- Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarzt, Einzelzimmer) – in manchen Bundesländern gar nicht beihilfefähig
- Bestimmte Heilmittel-Höchstbeträge, die die tatsächlichen Kosten nicht vollständig abdecken
Solche „Beihilfelücken" tragen Sie selbst, wenn Ihr PKV-Tarif sie nicht ausdrücklich mitversichert. Ein guter beihilfekonformer Tarif enthält daher meist einen Beihilfeergänzungsbaustein, der genau diese Randbereiche schließt.
Wahlrecht in einigen Ländern
Pauschale Beihilfe als Alternative
In bestimmten Bundesländern können Sie sich statt für die klassische Beihilfe für einen GKV-Zuschuss entscheiden.
In Bremen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen besteht ein Wahlrecht: Statt der individuellen Beihilfe können Sie sich für die pauschale Beihilfe entscheiden – einen Zuschuss von rund 50 % zu Ihrem Beitrag in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.
Für die meisten Beamten mit guter Gesundheit und Interesse an individuell zugeschnittenen Leistungen bleibt die klassische Kombination aus individueller Beihilfe und PKV-Restkostenversicherung die wirtschaftlichere und flexiblere Variante – die pauschale Beihilfe kann aber bei bestimmten familiären oder gesundheitlichen Konstellationen sinnvoll sein.
Anders als bei Angestellten
Absicherung im Krankheitsfall
Als Beamter läuft Ihre Besoldung im Krankheitsfall grundsätzlich weiter – Krankentagegeld spielt daher eine andere Rolle.
Verbeamtete Lebenszeitbeamte erhalten ihre Dienstbezüge auch bei länger andauernder Krankheit grundsätzlich weiter, anders als Angestellte mit befristeter Lohnfortzahlung. Klassisches Krankentagegeld ist für sie deshalb meist von untergeordneter Bedeutung. Anders sieht es für bestimmte Statusgruppen aus:
- Beamte auf Widerruf / Anwärter: Bezüge und Absicherung im Krankheitsfall sind oft geringer geregelt – eine Prüfung der individuellen Ausbildungs- bzw. Anwärterbezüge lohnt sich
- Dienstunfähigkeit: Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit greift das Versorgungsrecht (Dienstunfähigkeitspension), keine private Berufsunfähigkeitsversicherung im klassischen Sinne – dennoch kann eine ergänzende Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein, insbesondere für die Zeit bis zur Anerkennung
Stellschrauben
Beitragsgestaltung & Tarifbausteine
Wie sich Ihr Restkostenbeitrag zusammensetzt.
Die Bausteine im Überblick
| Baustein | Was er abdeckt |
|---|---|
| Ambulante Restkosten | Der von der Beihilfe nicht getragene Anteil an Arztkosten, Medikamenten, Heilmitteln |
| Stationäre Restkosten | Krankenhauskosten oberhalb des Beihilfeanteils, oft inkl. Wahlleistungen |
| Zahn-Restkosten | Restanteil bei Zahnbehandlung und Zahnersatz, teils eigener Baustein |
| Beihilfeergänzung | Schließt spezifische Deckelungen und Lücken der jeweiligen Landes-Beihilfeverordnung |
Selbstbehalt und Beitragshöhe
Da nur ein Teilbetrag versichert wird, sind Restkostentarife für Beamte grundsätzlich günstiger als PKV-Vollversicherungen. Ein zusätzlicher Selbstbehalt kann den Beitrag weiter senken, sollte angesichts des ohnehin schon reduzierten Versicherungsumfangs aber realistisch zur eigenen finanziellen Situation passen.
Beitragsentwicklung im Alter
Auch Restkostentarife bilden Altersrückstellungen, um steigende Gesundheitskosten im Alter abzufedern – zusätzlich unterstützt durch den auf 70 % steigenden Bemessungssatz im Ruhestand, der Ihren PKV-Anteil automatisch verringert. Beitragsanpassungen über die Vertragslaufzeit bleiben dennoch möglich und folgen der allgemeinen Kostenentwicklung im Gesundheitswesen.
Anbieterwahl
Versicherer im Vergleich
Worauf es bei der Wahl des richtigen Anbieters für Beihilfetarife ankommt.
- Erfahrung mit Beihilfetarifen: Nicht jeder Versicherer bildet alle Landes-Beihilfeverordnungen gleich präzise ab
- Abdeckung der typischen Lücken: Enthält der Tarif automatisch eine sinnvolle Beihilfeergänzung?
- Beitragsstabilität: Historische Beitragsentwicklung vergleichbarer Restkostentarife
- Unabhängige Bewertungen: Ratings von Assekurata oder Morgen & Morgen als neutraler Anhaltspunkt
Bilden Landes- und Bundes-Beihilfeverordnungen präzise ab, oft mit automatischer Anpassung bei Bemessungssatzänderung.
Breites Angebot auch für Beihilfeberechtigte, etablierte Beitragshistorie über Jahrzehnte.
Gehören ihren Versicherten selbst, Gewinne fließen tendenziell in die Beitragsstabilität zurück.
Eine detaillierte, tagesaktuelle Gegenüberstellung konkreter Anbieter und Beihilfetarife finden Sie in unserem interaktiven Tarifrechner.
Über die Laufbahn hinweg
Laufbahn & Familienplanung
Vom Vorbereitungsdienst bis zur Pension – was sich wann ändert.
Anwärter & Referendare
Wer sich in Vorbereitungsdienst oder Referendariat befindet, hat meist bereits Anspruch auf Beihilfe und sollte frühzeitig einen speziellen Anwärtertarif abschließen – oft zu vergünstigten Konditionen, da das Gesundheitsrisiko in jungen Jahren gering ist.
Kinder & Ehepartner
Kinder sind mit einem eigenen Bemessungssatz von 80 % beihilfeberechtigt, solange Anspruch auf Kindergeld besteht. Sie benötigen dennoch einen eigenen, kleinen Restkostentarif – keine kostenfreie Familienversicherung wie in der GKV. Für Ehepartner gilt eine Einkommensgrenze: Überschreitet das eigene Einkommen des Partners die landesspezifische Grenze, gilt er als wirtschaftlich selbstständig und benötigt eine eigenständige PKV-Vollversicherung statt einer Restkostenversicherung.
Übergang in den Ruhestand
Mit der Pensionierung steigt der Bemessungssatz automatisch auf 70 %, wodurch sich Ihr PKV-Restkostenanteil auf 30 % reduziert. Der Tarif sollte zum Zeitpunkt der Pensionierung entsprechend angepasst werden, um nicht unnötig hohe Beiträge für einen inzwischen höheren Beihilfeanteil weiterzuzahlen.
Fallstricke
Typische Fragen & Missverständnisse
Was Beamte am häufigsten falsch einschätzen.
Muss ich als Beamter überhaupt eine PKV abschließen?
Formal besteht keine gesetzliche Pflicht zur PKV, aber ohne Restkostenversicherung bleiben Sie mit dem nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil Ihrer Krankheitskosten – üblicherweise 50 % oder mehr – vollständig auf eigenes Risiko. In der Praxis ist eine Restkostenversicherung daher für nahezu alle Beamten sinnvoll.
Was passiert, wenn sich mein Bemessungssatz ändert, ich aber meinen Tarif nicht anpasse?
Bei einem gestiegenen Bemessungssatz (z. B. nach dem zweiten Kind oder zur Pension) zahlen Sie schlicht für einen höheren Restkostenanteil, als Sie tatsächlich benötigen – unnötig hohe Beiträge. Bei einem gesunkenen Bemessungssatz droht umgekehrt eine echte Deckungslücke im Schadensfall. Beide Fälle lohnen eine zeitnahe Tarifprüfung.
Kann ich als Beamter freiwillig gesetzlich versichert bleiben?
Ja, das ist grundsätzlich möglich, allerdings meist wirtschaftlich nachteilig: Die Beihilfe wird dann in der Regel nicht mit dem GKV-Beitrag verrechnet, sodass Sie faktisch den vollen GKV-Beitrag zusätzlich zur Beihilfeberechtigung zahlen. Attraktiver ist in den meisten Bundesländern die Option der pauschalen Beihilfe, sofern verfügbar.
Übernimmt die Beihilfe automatisch, oder muss ich etwas beantragen?
Die Beihilfe zahlt nicht automatisch. Sie müssen Rechnungen aktiv bei der zuständigen Beihilfestelle einreichen, in der Regel gemeinsam mit der Abrechnung Ihrer PKV. Die meisten Restkostenversicherer bieten heute eine kombinierte, digitale Abrechnung mit der Beihilfestelle an, die den administrativen Aufwand deutlich reduziert.
Was, wenn ich vor der Verbeamtung bereits gesundheitliche Vorbelastungen habe?
Auch Restkostentarife unterliegen einer Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Wer bereits während des Studiums oder vor der Übernahme ins Beamtenverhältnis eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat, sichert sich hingegen die späteren Konditionen ohne erneute Prüfung.
Nächster Schritt
Individuelle Einschätzung statt Universallösung
Bemessungssatz, Landes-Beihilfeverordnung und Familiensituation entscheiden über den passenden Tarif. Lassen Sie Ihre persönliche Restkostenquote unverbindlich durchrechnen.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Bemessungssätze und Regelungen basieren auf den aktuellen Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern 2026 und können landesspezifisch abweichen sowie sich durch gesetzliche Anpassungen ändern.